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Meisterplicht im Handwerk: Neues Gesetz nun offiziell in Kraft
MeisterpflichtLänger als ein Jahr haben Handwerksvertreter und Politiker an dem Gesetz zur Wiedereinführung der Meisterpflicht gearbeitet. Ende Dezember hat es die Große Koalition offiziell verabschiedet. Nachdem die Novelle der Handwerksordnung am 13. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist das Gesetz seit dem 14. Februar offiziell in Kraft.
41 Berufe waren bisher in der Anlage A der Handwerksordnung gelistet, nun kommen zwölf weitere hinzu. Für diese Gewerke gilt ab sofort die Zulassungspflicht, das heißt, dass ein Meisterbrief für die Gründung eines Betriebes notwendig ist.
Die Befürworter des neuen Gesetzes erhoffen sich einen besseren Verbraucherschutz und eine höhere Qualität der handwerklichen Dienstleistungen. Außerdem soll eine bessere und höhere Ausbildungsleistung gewährleistet werden
Quelle: deutsche-handwerks-zeitung.de