Bundesministerium für Bildung und Forschung Weiterkommen mit dem Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern.

Mit umfassenden Modernisierungen und Leistungsverbesserungen wurde das Aufstiegs-BAföG im August 2020 noch attraktiver für alle, die ihre Chance auf eine Karriere in der beruflichen Bildung nutzen wollen. Gefördert werden nun berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d.h. der/die Geprüfte Berufsspezialist/in, der Bachelor Professional und der Master Professional. Darüber hinaus wird die Unterhaltsförderung erstmals als Vollzuschuss gewährt, d.h. sie muss nicht – wie bisher – zurückgezahlt werden. Das Gesetz regelt einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, das heißt von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.Quelle: bmbf.de / Bundesministerium für Bildung und Forschung

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