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Zwölf Berufe sind nun wieder meisterpflichtig

Bundeskabinett beschließt Meisterpflicht
Für zwölf Handwerke gilt künftig wieder die Meisterpflicht. Das hat das Bundeskabinett mit der Änderung der Handwerksordnung am 9. Oktober beschlossen. Ziel ist es laut Bundesregierung, die Qualität und die Qualifikation im Handwerk zu stärken und die Strukturentwicklung im Handwerk und dessen Zukunft nachhaltig zu sichern.

So war im Koalitionsvertrag folgendes vereinbart worden: "Wir werden den Meisterbrief erhalten und verteidigen. Wir werden prüfen, wie wir ihn für einzelne Berufsbilder EU-konform einführen können."  Diesem Vorhaben ist die Bundesregierung nun mit der Änderung der Handwerksordnung nachgekommen. Dem Beschluss der Bundesregierung folgen Beratungen im Bundesrat und Bundestag.

Mit der Novelle der Handwerksordnung 2004 wurden insgesamt 53 Handwerksberufe für zulassungsfrei erklärt. Um einen selbstständigen Betrieb in diesen Handwerken betreiben zu können, ist kein Meisterbrief notwendig. Zwölf dieser für zulassungsfrei ernannten Berufe sind nun wieder meisterpflichtig. Für die derzeit bestehenden Betriebe gilt Bestandsschutz.

In den betroffenen Handwerksberufen muss der Unternehmensinhaber oder der von ihm angestellte Betriebsleiter künftig einen Meisterbrief oder äquivalenten Abschluss nachweisen. Es gibt davon einige Ausnahmen, darunter die sogenannte Altgesellenregelung für berufserfahrene Gesellen. Das sind Gesellen mit abgeschlossener Ausbildung und sechsjähriger Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Tätigkeit.

Mit Änderung der Handwerksordnung sind die folgenden Berufe künftig wieder meisterpflichtige Handwerke:

- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Raumausstatter
- Glasveredler
- Orgel- und Harmoniumbauer
- Schilder- und Lichtreklamehersteller

Quelle: Informationsverein Holz e.V.
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